Es gibt einen wichtigen Paragraphen in der Stmk. Gemeindeordnung (§54, Abs. 4), der uns die Möglichkeit gibt, Fragen zu stellen. Der Bürgermeister hat die Verpflichtung, wahrheitsgemäß zu antworten. Sollte dies in der jeweiligen Sitzung nicht gleich möglich sein, hat diese Antwort spätestens bis zur nächsten Gemeinderatssitzung vollinhaltlich zu erfolgen.
Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht - Fragen der DLA-Gemeinderäte in der GR-Sitzung vom 23.9.2020 waren:
Fragen von GR Martin Dämon
- Frage: Gibt es einen Plan, wie der Neubau der Sektion II des Sesselliftes aufgrund der auslaufenden Genehmigung finanziert werden kann? Dies unter dem Gesichtspunkt, dass vom Haupteigentümer eine 10er Gondelbahn mit einer Investitionssumme von 25 Mio. € bevorzugt wird? Wie wird sich das auf den Sommerbetrieb der Straße auswirken und wie auf die Finanzgebarung der am Loser beteiligten Gemeinde Altaussee? Im Finanzplan der nächsten 5 Jahre sind dafür keine Mittel vorgesehen.
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Die Gemeinde wird das nicht betreffen, es wird hier seitens der Losereigentümer Bemühungen einer Finanzierung geben, die teilweise hoffentlich im Sinne der Region durch Bedarfszuweisungen des Landes getragen wird.
Frage von GR Thomas Jeide
Wie uns allen aus diversen Medienberichten und aus den Aussagen des Bürgermeisters im Rahmen der Podiumsdiskussion am 9.3.2020 bekannt ist, ist geplant, dass der neue Eigentümer des Kremenezky-Grundstücks (Fischerndorf 52) dort ein Hotel errichten möchte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2015 ist der südliche Teil des Grundstücks ein „weißer Fleck“ ohne jegliche Widmung. Im ÖEK ist auf den Seiten 51-53 nachzulesen, dass die Gemeinde zum Urteil kommt, dass aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Ergebnisse der durchgeführten Grundlagenforschung eine Baulandfestlegung für diesen Grundstücksabschnitt unzulässig ist. Die WLV (Wildbach und Lawinenverbauung) regt außerdem an, den südlichen Grundstücksteil als „Örtliche Eignungszone/Vorrangzone für Hochwasserrückhalteanlagen“ auszuweisen. Für den nördlichen Grundstücksteil weist die WLV darauf hin, dass „aufgrund der festgestellten Gefahrensituation die Beibehaltung dieses Bereiches als vollwertiges Bauland nicht zulässig“ sei (ÖEK, S. 52).
Wann plant der Bürgermeister für das betreffende Grundstück ein Widmungsverfahren einzuleiten, welche Bebauungsdichte ist hierbei vorgesehen und auf welche Weise sollen die im ÖEK nachzulesenden Hinweise berücksichtigt werden?
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Die Hinweise seitens der WLV werden vollinhaltlich berücksichtigt, Hochwasserrückhalteanlagen sind einzuhalten. Die Widmungsthematik wird in naher Zukunft aufgegriffen und im Gemeinderat diskutiert werden. Die genaue Bebauungsdichte steht noch nicht fest, das oberste Limit dieser Bebauungsdichte in diesem Gebiet liegt jedoch bei 0,8.
Fragen von GR Eva Schartner
- Frage 1: „Overtourismus - Zunehmender Tagestourismus“
Wohin geht die Reise für unser Altaussee: Wie gedenkt die Gemeinde in Zukunft den Tourismus, insbesondere den Tagestourismus zu regulieren, welche Lösungsansätze gibt es bereits, wie ist die Strategie für die weitere Tourismus-Entwicklung in Altaussee, wie soll Altaussee touristisch in 5 Jahren aussehen - was wird sich wie verändern?
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Wir sind froh, einen Teil des riesigen Lochs kompensiert zu haben, das im März, April und Mai des Jahres entstanden ist. Ja, es ist viel, aber das ist es überall wo es schön ist. Es liegt an uns allen, uns Strategien für die Zukunft zu überlegen und uns auch weiterhin dem Qualitätstourismus zu verschreiben.
Anm.: Wir vom DLA werden versuchen, im entsprechenden Ausschuss konstruktiv an einer Zukunftsplanung mitzuwirken und Ideen einzubringen - diese gemeinsame Arbeit wurde in Aussicht gestellt.
- Frage 2: Baustopp für Zweitwohnsitze auch in Altaussee nach dem aktuellen Vorbild von Ramsau und Haus im Ennstal: Ist es auch zum Erhalt der gelebten Dorfstruktur und der Lebensqualität in Altaussee durchführbar, das Konzept der Entwicklung der Gemeinde und des Flächenwidmungsplanes zu überdenken und unter Einbeziehung der Einwohner zum Mitentwickeln eines lebenswerten Zukunftsplanes für uns und unsere Nachkommen zu überarbeiten. Wenn nein, weshalb funktioniert es dort und bei uns nicht?
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Ob das rechtlich hält oder nicht ist noch fraglich. Fakt ist: wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass die grünen Flecken rechts der Straße durch Altaussee verschwinden werden. Diese Grundstücke wurden vor Jahrzehnten umgewidmet und den Eigentümern steht es frei, dort innerhalb der Rahmenbedingungen zu bauen.
Fragen von GR Thomas Schmidbauer
- Frage 1: Wie ist der exakte aktuelle Status hinsichtlich der Franzbergstraße betreffend: Projekt, Verlauf, Ökologie, Finanzierung, Erhaltung und Projekt-Timing und welche neuen Erkenntnisse haben die Begehungen u.a. vom 9.7. gebracht?
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Die Begehung vom 9.7. endete mit einem Unfall und hat gar keine Erkenntnisse gebracht. Es ging hier vorwiegend um die Erhebung einer möglichen Umgehung eines Grundstücks, das für den Bau einer Straße nicht zur Verfügung steht. Es gibt auch weitere Bereiche, bei denen es seitens der Grundeigentümer kein Einverständnis gibt, d.h. eine allfällige Routenführung muss darauf Rücksicht nehmen. Die Ökologie wird gerade erhoben, Finanzierung und alle weiteren Fragen können erst geklärt werden, wenn feststeht: "Es gibt eine Route und damit eine Möglichkeit, diese Straße zu errichten".
- Frage 2: Welche weitere Verkehrserhebungsmaßnahmen sind innerhalb der nächsten drei Jahre geplant? Können wir die Zeit nicht nutzen, um mehr Klarheit zu bekommen und bspw. Geräte zur klareren Messung von Verkehrsströmen anzuschaffen (Seitenstrahlradargeräte)?
Antworten (Auszug! Details werden nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls in der nächsten Gemeinderatssitzung in ca. 6 Wochen einzusehen sein.):
Es gab am 23.9. eine Bürgermeister-Arbeitsrunde der 4 Gemeinden und es wurde die Planung einer gesamtheitlichen Verkehrslösung in Hinblick auf 2024 und darüber hinaus angedacht. Im Rahmen dieser Planungen soll es auch zu vermehrten Verkehserhebungen kommen, hier wollen wir die weiteren Entwicklungen noch etwas abwarten. Es wird allerdings auch einige Maßnahmen spezifisch für Altaussee geben, die die Situation laufend verbessern sollen.